„Ich kann arbeiten!“

Beschäftigung in unserer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Sie können in unsere Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden, wenn bei Ihnen eine wesentliche geistige, körperliche oder psychische Behinderung besteht. Wenn Sie unsicher sind, ob unsere Werkstatt für Sie ein passender Ort ist, können Sie auch erst ein Praktikum bei uns machen, um uns und die Werkstatt kennen zu lernen.

 

Wir helfen Ihnen

Vereinbaren Sie doch einfach einen persönlichen Termin mit uns. In einem Gespräch beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Aufnahme in unsere Werkstatt für behinderte Menschen. Informationen zur Aufnahme und zum Berufsbildungsbereich in Leichter Sprache und in verschiedenen Ländersprachen finden Sie » hier «.

 

Hier schon einmal der konkrete Aufnahmeweg in die Werkstatt: 

  • Beantragen Sie Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und die Aufnahme in die WfbM bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit (oder bei der Deutschen Rentenversicherung, falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
  • Ob Sie in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden, entscheidet der zuständige Kostenträger
  • Kostenträger sind die Agentur für Arbeit, manchmal der Renten­ver­sicherungs­träger sowie der Land­schafts­verband Westfalen-Lippe.

 

Franziska Trappe   Franziska Trappe
Pädagogische Geschäftsführung
  franziska.trappe@westfalenfleiss.de
  0251 61800-124
  0251 61800-126
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