Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr

Dein Engagement
Du möchtest dich engagieren? Du möchtest sinnvolle Erfahrungen für Deine Zukunft machen? Du möchtest Zeiten zwischen Schule und Ausbildung oder Studium überbrücken? Du möchtest ein Arbeitsfeld im sozialen Bereich kennen lernen? Dann bist Du bei Westfalenfleiß an der richtigen Adresse. Mach ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei uns! Wir bieten sowohl in unserer Werkstatt für behinderte Menschen als auch in unseren Wohnhäusern viele abwechslungsreiche und interessante Einsatzmöglichkeiten für ein soziales Jahr.
Einsatzmöglichkeiten
In unserer Werkstatt kannst Du im sozialen Jahr in folgenden Bereichen tätig werden:
- Ergänzende Unterstützung der Beschäftigten bei Produktionstätigkeiten und bei der Bewältigung des Arbeitsalltags
- Durchführung von Veranstaltungen und Festen.
In unseren Wohnhäusern gibt es folgende Einsatzmöglichkeiten:
- Ergänzende Unterstützung der Bewohner im lebenspraktischen Bereich
- Begleitung der Bewohner im Rahmen der Freizeitgestaltung
- Mithilfe bei der Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Bewohner, die schon in Rente sind.
In der Regel arbeitest Du im sozialen Jahr 39 Wochenstunden. Je nachdem, in welchem Bereich Du tätig bist, sind die Arbeitszeiten flexibel. Falls Du noch unentschlossen bist und nähere Informationen über die Tätigkeitsfelder und Arbeitszeiten im sozialen Jahr wünschst, beraten wir Dich gern! Gemeinsam mit Dir suchen wir die richtige Tätigkeit für Dich aus.
Deine Vorteile
Durch den Freiwilligendienst hast Du die Möglichkeit, dich sozial zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Du lernst den Umgang mit Menschen, die Unterstützung benötigen. Du lernst viele neue und spannende Leute kennen. Du machst wertvolle Erfahrungen für Dein zukünftiges Leben und hast viel Spaß. Darüber hinaus bekommst Du:
- ein monatliches Taschengeld von 372,-- €
- eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 60,-- € im Monat
- 30 Tage Urlaub in 12 Monaten
- ein kostenloses Mittagessen
- Absicherung durch die gesetzliche Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- weiterhin Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente und steuerliche Vergünstigungen
- Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr
- fachliche Begleitung durch feste Anleiter
- eine Bescheinigung für spätere Bewerbungen.
Voraussetzungen
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist für Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) steht Menschen in jedem Alter offen. Sowohl das FSJ als auch der BFD können erst nach der Vollzeitschulpflicht absolviert werden und dauern in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate bzw. maximal 18 Monate, in Ausnahmefällen 2 Jahre. Alles über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen FSJ und BFD findest Du hier.
Vor allem solltest Du für das soziale Jahr:
- offen für Neues sein
- Spaß im Umgang mit Menschen haben
- teamfähig und kooperativ sein.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Du erhälst im Freiwilligendienst eine gute Einführung in Dein Arbeitsfeld sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Reflexion.
Bewerbung
In der Regel ist der Beginn des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) jeweils im August/September eines Jahres, aber auch andere Eintrittstermine in den Freiwilligendienst sind möglich. Bewerbungen nehmen wir über das ganze Jahr entgegen. Deine Bewerbung für das soziale Jahr sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben mit Angabe zu Deiner Motivation und dem von Dir gewünschten Arbeitsbereich sowie Eintrittsdatum
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Zeugnisses
Die Bewerbungsunterlagen für das soziale Jahr schickst Du an:
Westfalenfleiß GmbH
Frau Monika Depner
Kesslerweg 38 – 42
48155 Münster
Du kannst dich aber auch online bewerben: monika.depner@westfalenfleiss.de
Wir laden Dich dann zu einem persönlichen Gespräch ein. In diesem Gespräch lernen wir Deine Wünsche, Fähigkeiten und Interessen kennen. Du erfährst mehr über die Tätigkeiten im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst. Du hast dann die Möglichkeit, zunächst in das potentielle Tätigkeitsfeld hinein zu schnuppern, bevor die verbindliche Entscheidung fällt. Bei Aufnahme des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) schließen wir mit Dir eine schriftliche Vereinbarung ab.