Freiwilligendienst bei Westfalenfleiß

FREIWILLIGES SOZIALES JAHR UND BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI WESTFALENFLEIß
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der Westfalenfleiß sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun.
Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung auch bei der Berufswahl und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.
WELCHE EINSATZMÖGLICHKEITEN
GIBT ES?
Beide Freiwilligendienste erfolgen vor allem in sozialen Einrichtungen. Westfalenfleiß bietet zum Beispiel in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in den Produktionsstätten der Werkstätten, im Arbeitsbereich für Menschen mit Schwerstbehinderungen, im Berufsbildungsbereich, im Garten- und Landschaftsbau, in der Gärtnerei und in den Wohnstätten viele interessante und abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten.
WORIN UNTERSCHEIDET SICH
DER BFD VOM FSJ?
Für Freiwillige unter 27 Jahren unterscheiden sich der BFD und das FSJ nur geringfügig in der Organisation und der Vertragsgestaltung
WER KANN MITMACHEN?
Beide Freiwilligendienste stehen jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.Beim FSJ können die Freiwilligen bis zu 27 Jahre alt sein.
Beim BFD gibt es keine Altersbegrenzung. Westfalenfleiß bewirbt allerdings auch im BFD zunächst nur junge Menschen bis 27 Jahre.
WIE LANGE DAUERT DER EINSATZ?
In der Regel zwölf Monate. Mindestens jedoch 6, höchstens 18 und in Ausnahmefällen, bei Vorlage eines besonderen pädagogischen Konzeptes 24 Monate.
KANN DER EINSTIEG
JEDERZEIT ERFOLGEN?
Das ist möglich. Normalerweise beginnen die Dienste aber im August oder September.
GIBT ES FINANZIELLE
UNTERSTÜTZUNG?
Es gibt ein Taschengeld, das je nach Einsatzstelle und Bereich unterschiedlich ist. Laut Gesetz dürfen max. 330 Euro (West) bzw. 288 Euro (Ost) gezahlt werden. Außerdem kann sich die Einsatzstelle an den Kosten zur Verpflegung und Unterkunft beteiligen oder die Freiwilligen mit einer so genannten Geldersatzleistung unterstützen.
BESTEHT EIN
URLAUBSANSPRUCH?
Auf jeden Fall. Freiwilligen stehen genauso viele Urlaubstage zu, wie allen anderen Beschäftigten der Einsatzstelle.
SPIELT BILDUNG EINE ROLLE?
Die pädagogische Begleitung und die Teilnahme an Seminaren sind wichtige Bestandteile der Freiwilligendienste. Insgesamt werden die Freiwilligen für 25 Seminartage von ihrer Einsatzstelle freigestellt. Für über 27-jährige finden im Rahmen der Erwachsenenbildung Seminartage statt. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen verpflichtend. Während des gesamten Einsatzes stehen den Freiwilligen für alle Fragen feste Kontaktpersonen zur Verfügung.
IST MAN SOZIALVERSICHERT?
Absolut. Freiwillige sind sozial abgesichert. Das heißt, die Freiwilligen sind über ihre Einsatzstelle in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert.
WIE UND WO KANN
MAN SICH BEWERBEN?
Schreibt direkt eine E-Mail an:
freiwillich@westfalenfleiss.de
Ansprechpartner bei der Westfalenfleiß GmbH sind:
Frau Magdalena Müller, Tel. 0251 61800 24
Frau Monika Depner, Tel. 0251 61800 23
Herr Richard Kretschmann, Tel. 0251 96100 771
Weitere Infos unter:
www.bundesfreiwilligendienst.de/
www.awo-freiwillich.de/home/