Kosteneinsparung leicht gemacht

Ausgleichsabgabe - Kosteneinsparung leicht gemacht

Jeder Auftrag an uns lohnt sich für Sie doppelt! Denn der Gesetzgeber hat uns als gemeinnützige Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 136 ff des neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Wettbewerbsvorteile eingeräumt, mit denen wir unseren Kunden zusätzliche Kosteneinsparungen ermöglichen.

Ihr Vorteil:

Reduzierung Ihrer Ausgleichsabgabe nach § 140 SGB IX.

Sie kennen die gesetzliche Vorschrift:

Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen (von 20 - 59 Mitarbeitern gilt die Sonderregelung für Kleinbetriebe), müssen nach § 77 SGB IX wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, führt für jeden nicht besetzten Platz monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe ab. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Aufwendungen für Ihre Ausgleichsabgabe deutlich zu reduzieren. Denn gemäß § 140 SGB IX darf jedes Unternehmen, das uns als anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen beauftragt, 50 % unserer ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen!

Das bedeutet, dass sich ihre Abgabe von Auftrag zu Auftrag gegen Null reduziert.

50 % unserer in den Rechnungsbeträgen enthaltenden Arbeitsleistungen können sie direkt auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.


Rechenbeispiel

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Betrieb mit jahresdurchschnittlich 400 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen aus.

Jahresdurchschnitt der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer

400

Pflichtarbeitsplätze für behinderte Menschen nach SGB IX (5%)

20

tatsächlich besetzte Pflichtarbeitsplätze

8

unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

12

Beschäftigungsquote von behinderten Menschen

2,00%

Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX:

bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5% (6%)

105 EUR

bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%

180 EUR

bei einer Beschäftigungsquote von 0% bis weniger als 2%

260 EUR

Berechnung der Ausgleichsabgabe

 12

X

180 EUR

monatlich   2 160 EUR

2 160 EUR



X



12



jährlich  25 920 EUR

Wie hoch sind Ihre jährlichen Ausgaben für die Ausgleichsabgabe?
Ermitteln sie die Kosten am besten noch heute. Und entscheiden Sie dann, wieviel Sie davon jährlich einsparen wollen!

Berechnung der Einsparmöglichkeiten

jährliche anrechenbare Arbeitsleistung von uns als anerkannte WfbM

40 000 EUR

jährliche abzuführende Ausgleichsabgabe

25 920 EUR

abzüglich 50% der jährlichen anrechenbaren Arbeitsleistung

20 000 EUR

tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe

5 920 EUR

Kosteneinsparung im Jahr

20 000 EUR

Die Zusammenarbeit mit uns ermöglicht Ihnen gleich zwei Vorteile:

1. Wir liefern Ihnen Qualität zum günstigen Preis

2. Wir helfen Ihnen, zusätzlich Kosten einzusparen.

... so erreichen Sie uns:

Westfalenfleiß GmbH
Arbeiten und Wohnen
Hauptwerkstatt und Verwaltung
Kesslerweg 38-42, 48155 Münster
Tel. 0251-61800-0, Fax 0251-61800-55
info@westfalenfleiss.de




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