Ausgleichsabgabe - Kosteneinsparung leicht gemacht
Jeder Auftrag an uns lohnt sich für Sie doppelt! Denn der Gesetzgeber hat uns als gemeinnützige Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 136 ff des neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Wettbewerbsvorteile eingeräumt, mit denen wir unseren Kunden zusätzliche Kosteneinsparungen ermöglichen.
Ihr Vorteil:
Reduzierung Ihrer Ausgleichsabgabe nach § 140 SGB IX.
Sie kennen die gesetzliche Vorschrift:
Unternehmen, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen (von 20 - 59 Mitarbeitern gilt die Sonderregelung für Kleinbetriebe), müssen nach § 77 SGB IX wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, führt für jeden nicht besetzten Platz monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe ab. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Aufwendungen für Ihre Ausgleichsabgabe deutlich zu reduzieren. Denn gemäß § 140 SGB IX darf jedes Unternehmen, das uns als anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen beauftragt, 50 % unserer ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen!
Das bedeutet, dass sich ihre Abgabe von Auftrag zu Auftrag gegen Null reduziert.
50 % unserer in den Rechnungsbeträgen enthaltenden Arbeitsleistungen können sie direkt auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.
RechenbeispielIn unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem Betrieb mit jahresdurchschnittlich 400 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen aus.
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Die Zusammenarbeit mit uns ermöglicht Ihnen gleich zwei Vorteile:
1. Wir liefern Ihnen Qualität zum günstigen Preis
2. Wir helfen Ihnen, zusätzlich Kosten einzusparen.
... so erreichen Sie uns:
Westfalenfleiß GmbH
Arbeiten und Wohnen
Hauptwerkstatt und Verwaltung
Kesslerweg 38-42, 48155 Münster
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